Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie und Ihr Tier.
Ihr Hund würde keiner Fliege etwas zuleide tun. Aber einmal wird ihm das Spiel mit dem Nachbarskind doch zu wild. Als Tierhalter tragen Sie die Kosten für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Im Extremfall zahlen Sie ein Leben lang. Eine Tierhalterhaftpflicht sichert Sie finanziell ab.


![]() Das Gesetz nimmt Tierhalter im Schadensfall voll in die Verantwortung – auch, wenn Sie kein Verschulden trifft.
Details zur Tierhalterhaftpflicht finden Sie hier. |
TIPP:
Die Tierhalterhaftpflicht wird in Kombination mit unserer Privathaftpflicht für Sie noch günstiger.
Wir haben die passende Tierhalterhaftpflicht für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
In diesen Fällen ist Ihr Tier mit unserer Tierhalterhaftpflicht gut versichert:
- Das Nachbarskind spielt mit Ihrem Hund und reizt ihn. Er beißt zu.
- Im Urlaub: Eigentlich ist Ihr Hund stubenrein. Doch dann passiert ein Missgeschick und der Teppich der Ferienwohnung ist ruiniert.
- Ihr Pferd reißt sich los und galoppiert auf die Straße. Ein herannahendes Auto muss ausweichen und rammt dabei ein anderes Auto.
- Während Sie Ihr Pferd über den Hof führen tritt es aus irgendeinem Grund aus und verletzt ein vorbeilaufendes Kind.
- Auch während das Pferd in seinem Stall steht, können Personen verletzt werden. Ein Besucher möchte Ihr Pferd einfach nur streicheln und bewegt sich ein wenig zu schnell. Das Pferd fühlt sich bedroht und tritt aus.
Folgende Risiken versichert die ALTE LEIPZIGER in der Hundehalterhaftpflicht:
- Mietsachschäden, z. B. Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, gemieteten Ferienwohnungen oder -häusern
- Teilnahme an Hunderennen (auch Schlittenhunderennen), Hundeschauen oder Schauvorführungen
- Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte
Für gefährliche sowie erlaubnispflichtige Hunde, z. B. Kampfhunde, bieten wir leider keine Tierhalterhaftpflicht an.
Laut Gesetz stellt schon die Haltung von Pferden eine potenzielle Gefahr für andere dar. Der Gesetzgeber spricht dabei von einer sogenannten Gefährdungshaftung. Eine Tierhalterhaftpflicht ist deswegen dringend zu empfehlen.
Folgende Risiken versichert die ALTE LEIPZIGER in der Pferdehalterhaftpflicht:
- Mietsachschäden, z. B.
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Immobilien und Räumen in Gebäuden wie z.B. Stallungen, Boxen, Reithallen, Koppeln, Weiden, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien (mit 250 € Selbstbehalt).
- Schäden an fremden, gemieteten oder geliehenen Transportanhängern (mit 250 € Selbstbehalt).
- Reitbeteiligungen
- Fremdreiterrisiko, d. h. die unentgeltliche Überlassung bzw. Leihe von Pferden an Dritte
- Flurschäden durch Ausbrechen versicherter Pferde
- Teilnahme an Pferdeschauen und Reitturnieren, einschließlich der vorbereitenden Trainings
- Verwendung des versicherten Tieres als Zugtier für die eigene Kutsche oder den eigenen Schlitten
- Benutzung von Zaumzeug und Sattel ist nicht vorgeschrieben.
Wir haben die passende Tierhalterhaftpflicht für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.