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Berufsunfähigkeit
Es trifft mehr als man denkt.

Jedes Jahr beantragen in Deutschland rund 350.000 Personen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Aus Krankheitsgründen oder weil sie einen Unfall hatten.

Mit der Rentenreform von 2001 sind die staatlichen Leistungen in diesem Bereich leider drastisch gekürzt worden. Grund genug, darüber nachzudenken, was ein solcher Fall für die eigenen Finanzen bedeuten würde.

Ein Blick in die Statistik zeigt: Schon heute beantragt jeder sechste Angestellte und jeder dritte Arbeiter seine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das sind jedes Jahr über 350.000 Personen, die ihren Unterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften können.

Dies entspricht der Einwohnerzahl einer mittleren Großstadt. Entsprechend groß ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal zu den Betroffenen zu gehören.

Unfälle spielen nur eine untergeordnete Rolle: Neun von zehn Renten werden wegen Krankheit beantragt. Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Rheuma, Wirbelsäulen- und Knochenerkrankungen stehen auf der Liste ganz oben. Auch Gemüts- und Nervenerkrankungen spielen eine immer größere Rolle.

Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es dann, wenn man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Trotzdem sind nicht mehr als rund 34 % des Bruttoeinkommens als Rente drin.

Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente (15 - 17 % des letzten Bruttos). Alle, die fit genug sind, täglich sechs Stunden und mehr zu arbeiten, erhalten in Zukunft keinen Cent mehr.

Ja, denn im Leistungsfall verweist die ALTE LEIPZIGER Sie nicht auf eine andere Tätigkeit - auch dann nicht, wenn eine Beschäftigung in einem anderen Beruf möglich wäre. Zudem berücksichtigen wir Ihre individuellen Verhältnisse und passen den Berufsunfähigkeitsschutz Ihrer Situation optimal an.

Natürlich. Neben der Kombination einer Altersrente bzw. einer Kapitalleistung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bietet sich auch der Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung an.

Wie üblich zahlen Sie bei dieser betrieblichen Versorgung über Ihren Arbeitgeber die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen. Steuern fallen dafür – innerhalb bestimmter Grenzen – also nicht an. Auf diese Weise sorgen Sie nicht nur für den Fall der Berufsunfähigkeit vor, sondern sparen zusätzlich Steuern. Bis einschließlich 2008 zahlen Sie außerdem auch keine Sozialabgaben auf die Beiträge.

Wenn Sie sich für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden haben, müssen Sie diese Renten im Fall der Fälle mit dem Ertragsanteil versteuern. Bekommen Sie zu Ihrer Rente eine einmalige Leistung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit, so ist diese komplett steuerfrei. Gleiches gilt für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu unserer flexiblen Rentenversicherung RentAL und unserer kapitalbildenden Lebensversicherung KapitAL.

Haben Sie für den Berufsunfähigkeitsfall eine Zusatzversorgung zu Ihrer Basisrente BasiAL oder ALfonds-Basis abgeschlossen, werden die Leistungen genau wie die Rente aus der Basisrente versteuert: In 2008 müssen 56 % der Rente versteuert werden. Die andere Hälfte bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil wird für jedes spätere Jahr des Rentenbeginns bis zum Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte und in den folgenden Jahren um einen Prozentpunkt erhöht.

Wenn Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Berufsunfähigkeitsfall vorsorgen, gilt: Da die Beiträge steuerfrei eingezahlt werden, sind die Leistungen voll zu versteuern. In der Regel wird jedoch keine oder nur eine sehr geringe Steuer fällig, wenn keine nennenswerten zusätzlichen Einkünfte zu erwarten sind.

Hier haben wir Ihnen die interessantesten Fragen zum Thema zusammengestellt. Wählen Sie einfach eine Frage durch klicken aus, dann erhalten Sie an dieser Stelle die Antwort!
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