Unachtsamkeit oder Versehen, Fahrlässigkeit oder Unterlassungen – ein Schaden ist schnell passiert.
Und wer einen Schaden verschuldet, muss für ihn aufkommen, denn der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz in voller Höhe – und das kann sehr teuer werden und vielleicht die Existenz kosten.
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Eine private Haftpflichtversicherung braucht eigentlich jeder. Denn diese bietet Ihnen finanziellen Schutz gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter für den privaten Bereich. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir für Sie ab. |
Ja - jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks unterliegt einer besonderen Verkehrs- sicherungspflicht. Wenn Sie beispielsweise dieser Pflicht nicht nachkommen und auf Ihrem im Winter schlecht gestreuten Gehweg des Grundstücks sich jemand ein Bein bricht, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Bei uns ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Privat-Haftpflichtversicherung vereinbart. Fragen Sie uns! |
Tiere sind manchmal unberechenbar. Wenn Ihr Liebling einen Schaden anrichtet, müssen Sie bezahlen. Denn für alle Folgen haften Sie, auch wenn Sie kein Verschulden trifft. Und das kann ganz schnell in schwindlige Höhen klettern. Wir nehmen Ihnen »die Höhenangst« ab. |
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