Ein Hund ist nicht nur Ihr bester Freund, sondern vermittelt auch ein Gefühl der Sicherheit. Aber nicht immer kann man ihn im Auge behalten.
Schnell hat der Hund mal zugezwickt. Oder plötzlich schlägt ein Pferd unter Bedrängnis aus. Die Folgen können schwerwiegend sein, nicht nur für den Geschädigten. Das Gesetz kennt hierbei keine Gnade und nimmt Sie als Tierhalter voll in die Verant- wortung - auch wenn Sie kein Verschulden trifft. Denn als Halter eines Tieres müssen Sie Ersatz für Personen- und Sachschäden leisten.
Unser Angebot für Sie
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn die Tiere nicht gewerblich gehalten werden. Mitversichert sind dabei die Welpen der versicherten Hunde bis zum Alter von drei Monaten - und das ohne Beitragsberechnung.
Für gefährliche sowie erlaubnispflichtige Hunde (z. B. Kampfhunde) können wir leider keine Tierhalter-Haftpflicht- versicherung anbieten.
Ihre Vorteile
Wir überprüfen genau
- ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche berechtigt sind
- und wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen leisten wir
- die Zahlungen an den Geschädigten und
- übernehmen die Kosten, die dabei für Gerichte, Anwälte oder Gutachter entstehen.
Gut versichert und trotzdem sparen - besonders günstig für Sie ist unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Kombination mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung. Und ab dem zweiten zu versichernden Tier reduzieren sich die Prämien deutlich. Individuell wählbare Versicherungssummen und eine erweiterte Auslandsdeckung runden unser Angebot für Sie ab.
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