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FiskAL - Riester-Rente
Mit der staatlich geförderten Rente zu mehr Geld im Alter.

Schon lange bietet die gesetzliche Rente keine ausreichende Absicherung mehr fürs Alter.

Zusätzliche private Vorsorge ist unumgänglich. Das Zauberwort heißt »Riester-Rente«. Denn der Staat belohnt diejenigen, die mit einer Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, doppelt.

Unser Angebot für Sie

  • Unsere Riester-Rente heißt FiskAL, ist zertifiziert, entspricht exakt den gesetzlichen Anforderungen und ist staatlich förderfähig.
  • Wenn bei Tod vor Rentenbeginn das Kapital auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird, bleiben alle staatlichen Förderungen erhalten.
  • Für den Fall des Todes während der Rentenzahlung können Sie eine Mindestlaufzeit vereinbaren, dann wird die Rente bis zum Ende dieser Laufzeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.
  • Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine FiskAL-Rente, die Sie am Ende der Laufzeit auf jeden Fall bekommen.
  • Die Überschüsse, die über diese Garantie hinaus erwirtschaftet werden, können wir für Sie in Investmentfonds oder klassisch anlegen.

Ihre Vorteile

Gütesiegel

  • Unabhängige Ratingagenturen und die Fachpresse sind von FiskAL überzeugt:

   

Beitragsgarantie

  • Bei Rentenbeginn stehen mindestens die gezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen zur Bildung der FiskAL-Rente zur Verfügung.
  • Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine Verzinsung Ihres Guthabens mit 2,25 %.

Flexible Beiträge

  • Laufender Beitrag kann jährlich geändert werden und einmal pro Jahr ist eine Sonderzahlung möglich.
  • Entsprechend den Förderstufen erfolgt eine Anhebung des Eigenbeitrags jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres und führt zur Erhöhung der Rente.

Staatlich gefördert

  • Jede begünstige (= förderfähige) Person erhält pro Jahr eine Grundzulage.
  • Pro Kind zahlt Vater Staat eine Kinderzulage.
  • Beiträge und Zulagen können zusätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Ist die Steuerersparnis höher als die gewährte Zulage, wird Ihnen die Differenz im Einkommensteuerjahresausgleich erstattet.
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