Die Leistungslücken der gesetzlichen Kassen (Orts-, Ersatz-, Innungs-, Betriebskrankenkassen etc.) werden von Gesundheitsreform zu Gesundheitsreform immer größer.
Kassenpatienten erhalten vielmehr nur noch einen Grundschutz. Oft sind hohe Zuzahlungen erforderlich - nicht nur im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Leistungen, z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, eine Heilpraktikerbehandlung oder im Krankenhaus für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, sieht dieser gesetzliche Grundschutz nicht vor.
Mit einer privaten Zusatzversicherung starten Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Ihre eigene Gesundheitsreform und schließen die Lücken Ihrer Kasse. Hier können Sie nach Wunsch aus den Angeboten für ambulanten oder stationären Zusatzschutz wählen. Und für Urlauber gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung ohnehin schon obligatorisch mit ins Gepäck.
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