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Versand von Bescheinigungen

1. Wofür ist die "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen"?

Der "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" sind die Beiträge zu entnehmen, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und b Einkommenssteuergesetz in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden können (Basisabsicherungsbeiträge). Auch die von uns erstatteten Beiträge sind dort aufgeführt. Sofern Sie nicht widersprochen haben, werden diese Daten jährlich elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt. Auf der Bescheinigung stehen auch die Beiträge, die zusätzlich zur Basisabsicherung geleistet wurden und unter bestimmten Umständen ebenfalls geltend gemacht werden können. Eine Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ist auf der Rückseite der Bescheinigung abgedruckt.

2. Ich erhalte keine "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" - wie kann ich meine Beiträge künftig steuerlich absetzen?

Der Nachweis der Beiträge ist auch ohne Finanzamtbescheinigung problemlos möglich. Legen Sie der Steuererklärung einfach den aktuellen Versicherungsschein bei. Aus diesem geht der Basisabsicherungsanteil zwar nicht hervor, dies ist bei Zusatzversicherungen bzw. bei Widerspruch zur Datenübermittlung jedoch auch nicht erforderlich. Auch bei anderen Vorsorgeaufwendungen (bspw. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) dient der Versicherungsschein als Nachweis.

3. Wann verschicken Sie die "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" für das Jahr 2018?

Die Bescheinigungen werden Ende Februar 2019 an unsere Kunden verschickt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

4. Wofür ist die Steuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigung unterstützt den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Berechnung der korrekten Lohnsteuer. Selbstständige können die Bescheinigung bei der Festsetzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung gegenüber dem Finanzamt als Nachweis verwenden.

5. Warum erhalte ich zum Jahreswechsel keine Steuerbescheinigung für 2018 mehr?

Eine Steuerbescheinigung verschicken wir nur noch, wenn sich der absetzbare Beitrag ändert - beispielsweise aufgrund eines Tarifwechsels oder einer Beitragsanpassung. Bis dahin bleibt die zuletzt ausgestellte Steuerbescheinigung weiterhin gültig. Arbeitnehmer haben diese in der Regel bereits an ihren Arbeitgeber weitergegeben. Bitte weisen Sie Ihren Arbeitgeber gegebenenfalls darauf hin, dass die ihm vorliegende Bescheinigung weiterhin die korrekten Beiträge ausweist und Sie deshalb keine neue Bescheinigung von uns erhalten haben.

6. Wofür ist die Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung?

Kunden, die uns ihren Status als Arbeitnehmer mitgeteilt haben, erhalten von uns Anfang Dezember eine Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung für die in Ihrem Vertrag versicherten Personen. Die Bescheinigung dient dem Arbeitgeber zum einen als Nachweis, dass der gezahlte Zuschuss für das Jahr 2018 tatsächlich erforderlich war und die Krankenversicherung die Voraussetzungen für die Arbeitgeberzuschussfähigkeit erfüllt. Zum anderen kann der Arbeitgeber der Bescheinigung auch den zukünftigen Beitrag ab dem 01.01.2019 entnehmen. Der Beitrag kann sich - bspw. durch eine Beitragsanpassung - im Vergleich zum Vorjahr geändert haben.

Wir stellen sowohl
- eine Vertragsübersicht (die verwendet werden kann, wenn alle im Vertrag versicherten Personen vom gleichen Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten)
als auch zusätzlich
- eine personenbezogene Übersicht (die verwendet werden kann, wenn die Versicherten bei verschiedenen Arbeitgebern einen Zuschuss erhalten)
aus.

Bitte geben Sie diese Bescheinigung(en) bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Sofern sich während des Jahres ein Beitrag ändert, stellen wir automatisch eine neue Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung aus.

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