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Pflegezusatzversicherung FĂ–RDERbar

1. Ist eine zusätzliche Pflegeabsicherung überhaupt notwendig?

Ja, denn die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung leistet nur einen Teil der tatsächlichen Kosten im Pflegefall. Ohne zusätzliche Absicherung für den Pflegefall müssen die entstehenden Kosten mit dem eigenen Einkommen bzw. Vermögen finanziert werden. Auch auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden.

Mit 600,- € monatlichem Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 leistet der Tarif FÖRDERbar einen wichtigen Teil dieser Absicherung – mit dem Sie auch von der staatlichen Förderung profitieren. Um die möglichen Kosten vollständig abzusichern, ist jedoch eine weitergehende private Absicherung erforderlich.

Um Ihren individuellen Absicherungsbedarf für den Pflegefall überprüfen zu lassen und sich über den günstigen Einstieg in zusätzliche Ergänzungen (z.B. Tarif OLGAflex) zu informieren, vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst.

2. Was ist beim Abschluss des Tarifes FÖRDERbar zu beachten?

Sofern Sie Ihr persönliches FÖRDERbar-Angebot bereits von uns erhalten haben, ist der Abschluss ganz einfach:

  • Antwort-Coupon und SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) aus dem Angebot heraustrennen, vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Mit dem beiliegenden Rückumschlag portofrei an uns zurückschicken.

Liegt Ihnen aktuell noch kein Angebot vor, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst.
Den Tarif FÖRDERbar können nur Personen abschließen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung versichert sind,
  • derzeit keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung beziehen und auch bisher keine Leistungen bezogen haben.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Gewährung der staatlichen Förderung sicherzustellen, wird der Tarif FÖRDERbar stets einem eigenen Versicherungsvertrag mit eigener Versicherungsnummer zugeordnet.

3. Wie bekomme ich die staatliche Zulage?

Für den Tarif FÖRDERbar erhalten Sie eine staatliche Zulage von 5 € pro Monat. Die Zulage wird von uns gestundet. Das heißt, die Pflegevorsorgezulage wird von Ihrem zu zahlenden Beitrag abgezogen.

Um die Auszahlung der Zulage kümmern wir uns. Hierzu bevollmächtigen Sie uns, die Zulage zu beantragen. Die Zulage wird im Anschluss an das Kalenderjahr von der zentralen Stelle an das Versicherungsunternehmen ausgezahlt und unmittelbar Ihrem Vertrag gutgeschrieben – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit wir die Zulage beantragen können, benötigen wir von der zu versichernden Person:

  • die Rentenversicherungsnummer (umgangssprachlich auch Sozialversicherungsnummer genannt). Sofern für die zu versichernde Person bisher noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, wird eine sog. Zulagenummer durch uns beantragt.
  • Geburtsname
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit

Der Tarif FÖRDERbar erfüllt selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen, um die staatliche Förderung zu erhalten:

  • Es gilt eine monatliche Mindestleistung von 600 EUR in Pflegegrad 5.
  • Der monatliche Beitrag inkl. Zulage beträgt mindestens 15 € für die zu versichernden Person. Die jeweilige Höhe der Prämie für einen Versicherten hängt ausschließlich vom individuellen Eintrittsalter ab.
  • Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich

Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt. Ein weiterer Vertrag, bei dem eine staatliche Förderung erfolgt, darf  nicht bestehen – auch nicht bei einem anderen Versicherer.

4. Wie sind die Leistungen im Tarif FÖRDERbar?

Der Tarif FÖRDERbar leistet:

  • 100 % in Pflegegrad 5 (mindestens 600,– € monatliches Pflegegeld),
  • 50 % in Pflegegrad 4,
  • 30 % in Pflegegrad 3,
  • 20 % in Pflegegrad 2 und
  • 10 % in Pflegegrad 1

Die Leistungen im Tarif FÖRDERbar sind an die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung geknüpft. Geleistet wird also dann, wenn durch den Medizinischen Dienst bzw. MEDICPROOF Pflegebedürftigkeit in einer der oben genannten Stufen festgestellt wird. Und zwar unabhängig davon, ob die Pflege durch Fachkräfte oder durch Angehörige erbracht wird. Sofern eine Wartezeit vereinbart ist, entfällt diese bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls.

Die Pflegegeldhöhe orientiert sich an den für die staatliche Förderung erforderlichen Mindestleistungen. Sofern Sie an einer umfangreicheren Absicherung für den Pflegefall interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst auf.

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