Ambulanter Schutz (Tarif AE.1) | |
Zahnersatz | 30%, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80% |
Brille oder Kontaktlinsen | 200 € alle 2 Jahre bei Dioptrienänderung von mind. 0,5, sonst alle 3 Jahre |
Auslandsreise-Schutz (Inklusive Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport) | 100% (nach Vorleistung der GKV und anderer Kostenträger) |
Mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.2) | |
Leistungen wie Tarif AE.1 erweitert um: | |
Hilfsmittel | 100% bis 1.100 € pro Jahr (nach Vorleistung der GKV) |
Gezielte Behandlung im Ausland (wenn im Inland nicht möglich) | 100% (nach Vorleistung der GKV) |
Noch mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.3) | Leistungen wie Tarif AE.2 erweitert um: |
Heilpraktiker | 50% (bis 260 € Rechnungsbetrag im 1., 520 € im 2. und 780 € ab dem 3. Kalenderjahr) |
Kur-/Sanatorium | 11 € pro Tag für max. 21 Tage |
Inlays | 30%, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80% |
Krankenhaustagegeld (Tarif KH.10)
Ab dem ersten Tag im Krankenhaus erhalten Sie täglich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,- €, auch über den 28. Tag hinaus.
Krankentagegeld (Tarif KT.43/20)
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ab dem 43. Tag* (für Selbstständige auch früher möglich) täglich ein Krankentagegeld in Höhe von 20,- €. Das entspricht 600,- € im Monat.
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.