Versicherung der Sachschäden
Die Photovoltaikversicherung der Alte Leipziger schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalls. Denn wir zahlen
- die notwendige Reparatur, d. h. die Kosten für Ersatzteile und Reparaturlöhne,
- die Wiederbeschaffungskosten bis zum vollen Neuwert bei Totalschäden oder abhandengekommenen Geräten oder Teilen.
Welche Kosten sind mitversichert?
Bis 10.000 € je Position sind mitversichert:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
- Schadenbedingte Arbeiten an Dächern
- Feuerlöschkosten und Schadensuchkosten
Wofür besteht außerdem Versicherungsschutz?
- Sachen im Gefahrenbereich bis 2.500 €. Das bedeutet, dass Sachen, die sich im (Gefahren-)Bereich der Photovoltaikanlage befinden und bei einem Schaden beschädigt oder zerstört werden bis 2.500 € versichert sind, egal wem sie gehören.
- Mitversicherung des Technologiefortschrittes bis 10 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 5.000 €. Die Alte Leipziger trägt also die Wiederbeschaffungskosten für die Nachfolgegeneration der Photovoltaikanlage, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.
Absicherung gegen Unterbrechungsschäden
Für die entgangenen Stromverkauf-Erlöse leisten wir 12 Monate Ersatz bei Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm und 6 Monate für sonstige versicherte Schäden. Zur Ermittlung der Schadenhöhe berücksichtigen wir Ihre Ertragserwartungen und bisherigen Erträge sowie die jahreszeitlichen und meteorologischen Gegebenheiten.