Auch wenn Sie nur für ein paar Tage verreisen, die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie unbedingt mit dabei haben. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet im Ausland immer nur die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären - und auch nur, wenn zwischen der BRD und Ihrem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht übernommen wird ein notwendiger - und meist sehr teurer - Krankenrücktransport nach Deutschland.
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