Die folgenden Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Absicherung ist deshalb ein MUSS!
Selbständige
Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein? Leider bedeutet das nicht, dass Sie damit abgesichert sind. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nämlich nur, wenn
- vor dem 1. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und
- danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden.
Berufsanfänger
Haben Sie noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Schüler und Studenten
Wenn überhaupt, bekommen Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule oder des Studiums passiert.