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Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung nach einem Feuerschaden
- Löschwasser absaugen: Durch die Feuerwehr, ein Reinigungsunternehmen oder selbst mit Hilfe eines gemieteten Wassersaugers (z. B. aus dem Baumarkt).
- Elektrische Anlagen stromlos stellen: Entweder selbst am Hauptschalter (Sicherungskasten) oder durch einen Handwerker.
- Bei Gasversorgung Stadtwerke verständigen: Gasleitung prüfen und gegebenenfalls absperren lassen, sofern nicht bereits durch die Feuerwehr veranlasst.
Nicht selbst tätig werden, nur Fachleuten überlassen!
- Ruß von Oberflächen trocken entfernen, z. B. durch Absaugen mit einem geliehenen Industriestaubsauger aus dem Baumarkt. Bei Grobreinigung Wischen und Feuchtigkeit vermeiden.
- Bodenbeläge - soweit nicht betroffen - durch Folien oder Papier abdecken. Stärkere Baufolien sind z. B. in Baumärkten erhältlich.
- Bei PVC-Brand z. B. bei Kellerbränden mit starkem Abbrand von Kabelbündeln: Absenken der Luftfeuchtigkeit mit Hilfe von Kondenstrocknern durch Sanierungsfirmen*. Bei metallischen Oberflächen Roststopp durch Sanierungsfirmen* setzen lassen.
- Zerstörte Verglasung an Fenstern und Türen: Notverglasung von einem Glaser oder Schreiner (Spanplatte o. ä.) anbringen lassen.
- Bei zerstörtem bzw. beschädigtem Dachstuhl: Notabdeckung durch einen Dachdecker oder Zimmermann veranlassen.
- Notstrom- und Wasserversorgung: Vor allem in Mehrfamilienhäusern wiederherstellen lassen zur Versorgung der nicht betroffenen Mieter.
#accordion-element---hausrat-schaden-melden---2-hausrat-bzw-inhalt
Hausrat bzw. Inhalt
- Löschwasser absaugen: Durch die Feuerwehr, ein Reinigungsunternehmen oder selbst mit Hilfe eines gemieteten Wassersaugers (z. B. aus dem Baumarkt).
- Elektrische Geräte: Stromversorgung unterbrechen, Netzstecker ziehen oder für den betroffenen Bereich im Verteilerkasten Sicherung ausschalten.
- Elektro- und Elektronikgeräte: An Fachunternehmen weitergeben zur Reinigung und eventuellen Reparatur.
Nicht selbst tätig werden, nur Fachleuten überlassen!
- Ruß durch Absaugen trocken entfernen, z. B. mit einem geliehenen Industriestaubsauger aus dem Baumarkt. Bei Grobreinigung Wischen und Feuchtigkeit vermeiden.
- Beschädigtes Mobiliar an Ort und Stelle vorreinigen: Nicht in unbeschädigte Bereiche bringen, dadurch nur weitere Verbreitung von Ruß etc.
- Nach erfolgter Vor- bzw. Grobreinigung glatte Oberflächen nachreinigen mit »sanftem« Haushaltsreiniger - möglich auch bei furnierten Möbeln.
- Leder- und Pelzsachen an Fachunternehmen weitergeben.
- Textilien nach trockener Vorbehandlung reinigen oder waschen. Bei Wäsche in Eigenleistung sind auch der Zeitaufwand und das Waschmittel Teil der Entschädigung.
- Polstermöbel nach trockener Vorbehandlung an ein Fachunternehmen geben*.
- Orientteppiche nach Vorreinigung trocken an ein Fachunternehmen geben*. Auskünfte zu speziellen Orientteppich-Reinigungen erhalten Sie über örtliche Teppichhäuser.
- Hitzeschäden (Verfärbungen) bei Kunststoff- oder Furnieroberflächen sind in der Regel nicht wirtschaftlich zu sanieren, ebenso Schäden an Textilien aus Kunstfasern.
- PVC-Abbrand: Symptome dafür sind z. B. Verfärbungen und raue Oberflächen bei Metallen. Absenken der Luftfeuchtigkeit mit Hilfe von Kondenstrocknern durch Sanierungsfirmen*. Bei metallischen Oberflächen Roststopp durch Sanierungsfirmen* setzen lassen. In Betrieben gefährdete Maschinen mit Folien einpacken (nach Roststopp durch Sanierungsfirmen).
* Bei der Auswahl von Fachfirmen bzw. Sanierungsfirmen sind wir Ihnen gerne behilflich.