Schaden melden

Wohnen & Bauen – Schaden online melden

Hier können Sie uns Ihren Schaden online melden, egal ob Sie Versicherungsnehmer sind oder den Schaden nur für jemand anderes melden.

Bitte beachten Sie auch unsere Schadenchecklisten auf dieser Seite. Die Checklisten bieten Ihnen wertvolle Tipps für Ihr Vorgehen bei einem Schaden.


Kontakt

Schaden telefonisch melden:
06171 66-1415*

*Elektronikschaden/Photovoltaik & Bauleistung: 06171 66-2055
  

Schaden per E-Mail melden:
schaden@alte-leipziger.de

Sie sind Kunde und möchten einen Schaden melden. Selbstverständlich können Sie dies bei uns auch online tun. Wir bitten Sie um die unten stehenden Angaben, damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen können.

 


Helfen Sie den Schaden einzugrenzen.

Beachten Sie die Hinweise zur Schadenminderung und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen. Die Hinweise hierzu können Sie hier nachlesen:

 


#accordion-element---hausrat-schaden-melden---1-sofortmassnahmen
Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung nach einem Feuerschaden
  • Löschwasser absaugen: Durch die Feuerwehr, ein Reinigungsunternehmen oder selbst mit Hilfe eines gemieteten Wassersaugers (z. B. aus dem Baumarkt).

  • Elektrische Anlagen stromlos stellen: Entweder selbst am Hauptschalter (Sicherungskasten) oder durch einen Handwerker.

  • Bei Gasversorgung Stadtwerke verständigen: Gasleitung prüfen und gegebenenfalls absperren lassen, sofern nicht bereits durch die Feuerwehr veranlasst.

Nicht selbst tätig werden, nur Fachleuten überlassen!


  • Ruß von Oberflächen trocken entfernen, z. B. durch Absaugen mit einem geliehenen Industriestaubsauger aus dem Baumarkt. Bei Grobreinigung Wischen und Feuchtigkeit vermeiden.

  • Bodenbeläge - soweit nicht betroffen - durch Folien oder Papier abdecken. Stärkere Baufolien sind z. B. in Baumärkten erhältlich.

  • Bei PVC-Brand z. B. bei Kellerbränden mit starkem Abbrand von Kabelbündeln: Absenken der Luftfeuchtigkeit mit Hilfe von Kondenstrocknern durch Sanierungsfirmen*. Bei metallischen Oberflächen Roststopp durch Sanierungsfirmen* setzen lassen.

  • Zerstörte Verglasung an Fenstern und Türen: Notverglasung von einem Glaser oder Schreiner (Spanplatte o. ä.) anbringen lassen.

  • Bei zerstörtem bzw. beschädigtem Dachstuhl: Notabdeckung durch einen Dachdecker oder Zimmermann veranlassen.

  • Notstrom- und Wasserversorgung: Vor allem in Mehrfamilienhäusern wiederherstellen lassen zur Versorgung der nicht betroffenen Mieter.

* Bei der Auswahl von Fachfirmen bzw. Sanierungsfirmen sind wir Ihnen gerne behilflich.
  • Löschwasser absaugen: Durch die Feuerwehr, ein Reinigungsunternehmen oder selbst mit Hilfe eines gemieteten Wassersaugers (z. B. aus dem Baumarkt).

  • Elektrische Geräte: Stromversorgung unterbrechen, Netzstecker ziehen oder für den betroffenen Bereich im Verteilerkasten Sicherung ausschalten.

  • Elektro- und Elektronikgeräte: An Fachunternehmen weitergeben zur Reinigung und eventuellen Reparatur.

Nicht selbst tätig werden, nur Fachleuten überlassen!


  • Ruß durch Absaugen trocken entfernen, z. B. mit einem geliehenen Industriestaubsauger aus dem Baumarkt. Bei Grobreinigung Wischen und Feuchtigkeit vermeiden.

  • Beschädigtes Mobiliar an Ort und Stelle vorreinigen: Nicht in unbeschädigte Bereiche bringen, dadurch nur weitere Verbreitung von Ruß etc.

  • Nach erfolgter Vor- bzw. Grobreinigung glatte Oberflächen nachreinigen mit »sanftem« Haushaltsreiniger - möglich auch bei furnierten Möbeln.

  • Leder- und Pelzsachen an Fachunternehmen weitergeben.

  • Textilien nach trockener Vorbehandlung reinigen oder waschen. Bei Wäsche in Eigenleistung sind auch der Zeitaufwand und das Waschmittel Teil der Entschädigung.

  • Polstermöbel nach trockener Vorbehandlung an ein Fachunternehmen geben*.

  • Orientteppiche nach Vorreinigung trocken an ein Fachunternehmen geben*. Auskünfte zu speziellen Orientteppich-Reinigungen erhalten Sie über örtliche Teppichhäuser.

  • Hitzeschäden (Verfärbungen) bei Kunststoff- oder Furnieroberflächen sind in der Regel nicht wirtschaftlich zu sanieren, ebenso Schäden an Textilien aus Kunstfasern.

  • PVC-Abbrand: Symptome dafür sind z. B. Verfärbungen und raue Oberflächen bei Metallen. Absenken der Luftfeuchtigkeit mit Hilfe von Kondenstrocknern durch Sanierungsfirmen*. Bei metallischen Oberflächen Roststopp durch Sanierungsfirmen* setzen lassen. In Betrieben gefährdete Maschinen mit Folien einpacken (nach Roststopp durch Sanierungsfirmen).

* Bei der Auswahl von Fachfirmen bzw. Sanierungsfirmen sind wir Ihnen gerne behilflich.

#accordion-element---hausrat-schaden-melden---2-schadenminderungsmassnahmen
Schadenminderungsmaßnahmen bei Leitungswasserschäden
  • Wasserversorgung unterbrechen: Haupthahn - meist hinter der Wasseruhr - zudrehen.

  • Wenn die Bruchstelle unbekannt ist, gegebenenfalls eine Leckortung durch eine Fachfirma* veranlassen. Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahme nur dann ersatzpflichtig ist, wenn auch ein ersatzpflichtiger Bruchschaden festgestellt wird.

  • Wasser aufnehmen: Gegebenenfalls Einsatz von Wassersaugern durch Feuerwehr, Sanierungsfirmen* oder in Eigenleistung (Geräte sind in Baumärkten zu leihen).

  • Stromzufuhr unterbrechen: Bei starker Durchnässung betroffene Bereiche stromlos stellen (Sicherung betätigen). Vor Wiederinbetriebnahme durch Elektriker durchmessen lassen, Verteilerkasten gegebenenfalls mit Warmluft trocknen lassen (von einem Fachmann).

  • Bei Wasserbeulen (an tapezierten Decken) Tapete öffnen: Die Tapete kreuzförmig aufschneiden, damit das Wasser herausläuft.

  • Durchfeuchtete Hohlräume (z. B. abgehängte Decken) im Randbereich öffnen: Dadurch wird eine Durchlüftung ermöglicht.

  • Stark durchnässte Tapeten nach spätestens drei Tagen ablösen: Dadurch vermeiden Sie Schimmelbildung hinter der Tapete.

  • Möbel von der Wand abrücken: Dadurch vermeiden Sie Stockflecken und Schimmel.

  • Möbel auf Klötze stellen: Dadurch vermeiden Sie vor allem bei Teppichböden und Dielen Verfärbungen durch Beize etc.

  • Laufzonen auf fest verlegten Teppichböden mit Folie abdecken: Folie ist z. B. in Baumärkten erhältlich. Auf dem Bodenbelag liegende Teppiche oder Brücken entfernen oder ganz mit Folie unterlegen.

* Bei der Auswahl von Fachfirmen bzw. Sanierungsfirmen sind wir Ihnen gerne behilflich.
  • Wasserversorgung unterbrechen: Haupthahn - meist hinter der Wasseruhr - zudrehen.

  • Wasser aufnehmen: Gegebenenfalls Einsatz von Wassersaugern, durch Feuerwehr, Sanierungsfirmen* oder in Eigenleistung (Geräte sind in Baumärkten zu leihen).

  • Mobiliar aus nassem Bereich entfernen: Sofern dies nicht möglich ist, Möbel auf Klötze stellen.

  • Teppiche und Brücken entfernen und liegend trocknen: Teppiche und Brücken niemals zum Trocknen aufhängen, denn dadurch können sie sich verziehen. Wenn nicht möglich, kurzzeitig durch Einlegen von Tüchern (z. B. weißes Bettlaken) oder Folie einrollen.

  • Orientteppiche in eine Spezialwäscherei geben: Auskünfte dazu erhalten Sie über örtliche Teppichhäuser.

  • Wasser an Polstermöbeln absaugen: Gegebenenfalls Weitergabe an Fachfirmen* zur Aufarbeitung bzw. Reparatur.

  • Nasse Textilien aussortieren: Anschließend in die Waschmaschine zum Herauswaschen von Fremdstoffen (z. B. Kalk, Wandfarbe), gegebenenfalls in chemische Reinigung oder Wäscherei geben.

  • Furnierte Möbel nach der Trocknung nachbehandeln: Mit entsprechender Möbelpolitur, sofern sich das Furnier nicht gelöst hat. Gegebenenfalls Nacharbeiten von einem Schreiner ausführen lassen (z. B. neuen Sockel herstellen).

  • Elektrische Geräte bzw. Elektronik vom Netz trennen: Netzstecker ziehen und anschließend an Fachfirmen* zur Trocknung und eventuellen Reparatur geben.

* Bei der Auswahl von Fachfirmen bzw. Sanierungsfirmen sind wir Ihnen gerne behilflich.

  • Schaden anzeigen: Bitte zeigen Sie den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an und reichen Sie dort auch ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ein.

  • Erst Polizei, dann Aufräumarbeiten: Ermöglichen Sie bitte vor den Aufräumarbeiten zunächst der Polizei die Spurensuche, um zu vermeiden, dass Einbruch-Spurenbilder beseitigt werden.

  • Nichts wegwerfen: Bewahren Sie bitte alle beschädigten Sachen auf - auch das eventuell ausgetauschte Schloss.

  • Türen und Fenster sichern: Häufig lassen sich aufgehebelte Fenster ohne aufwändige Reparatur wieder verschließen. Türen und Fensterscheiben können durch einen Schlüsseldienst, Schreiner bzw. Glaser notdürftig gesichert werden.

  • Sparbücher, Schecks bzw. Scheckkarten sofort sperren lassen.

  • Sicherheit wiederherstellen: Bei fehlenden Schlüsseln (Auto-, Schließfach-, Geschäfts- oder Zweitwohnungsschlüsseln)sollten Sicherungsmaßnahmen wie z. B. ein Schlossaustausch eingeleitet werden.

Holen Sie bitte in Zweifelsfällen unseren Rat ein!