Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalzahlung erbracht, wenn
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eine dauernde Beeinträchtigung eingetreten ist und
- der Dauerschaden innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurde.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach der versicherten Summe und dem Grad der Invalidität, der ärztlich festgestellt und in den meisten Fällen anhand der Gliedertaxe ermittelt wird.
Verbesserte Übergangsleistung
Bei Einschluss der verbesserten Übergangsleistung zahlen wir
- die vereinbarte Summe, wenn nach 6 Monaten ununterbrochen noch eine 50 %ige Leistungsunfähigkeit besteht.
- die Hälfte der vereinbarten Summe bereits, wenn nach den ersten 3 Monaten ununterbrochen noch eine 100 %ige Leistungsunfähigkeit besteht.
- bei besonders schweren Verletzungen zusätzlich eine Sofortleistung bis 3.000 € gemäß XXL-Schutz.
Diese Leistungen erfolgen, ohne dass nach diesen Zeiträumen eine Invalidität zurück bleiben muss.
Der XXL-Schutz schließt zahlreiche Leistungen ein, die nicht selbstverständlich sind:
- Verbesserte Gliedertaxe.
- Leistung bei Unfällen, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden.
- Übernahme von Bergungskosten bis 30.000 €.
- Kosten für kosmetische Operationen bis 10.000 €.
Hier geht´s zu weiteren Informationen der Privaten Unfallversicherung.
Gruppen-Unfallversicherung für Vereine und Vereinigungen
Sichern Sie die Mitgleicer Ihres Vereins ab!
- Wer kann versichert werden?
- Aktive Mitglieder
- Passive Mitglieder
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Ehrenamtlich Tätige, Vorstände und Funktionäre
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Versichert sind Unfälle, die passieren
- wenn die Mitglieder beispielsweise an Übungsstunden, Proben, Versammlungen, Veranstaltungen, Festlichkeiten, Festzügen im Auftrag des Vereins teilnehmen.
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auf dem direkten Weg von und zu Probe/Training, örtlich durchgeführten Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen werden.
- Entscheiden Sie über den Umfang der Absicherung, denn Sie können
- bestimmen wie hoch die Versicherungssumme ist.
- festlegen, ob nur Invalidität versichert wird oder auch eine Leistung im Todesfall, Tagegeld oder Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
- entscheiden, wen Sie versichern: alle aktiven und passiven Mitglieder, alle ehrenamtlich Tätigen oder nur die Vorstände/Funktionäre.
Unsere Gruppenunfallversicherung für Vereinigungen oder für Sport- und sonstige Vereine bietet den XL-Schutz.