Jährlich können Sie bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. 2020 entspricht dies 6.624 €. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zudem sozialversicherungsfrei.
Seit 01.01.2019 muss der Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Pflicht gilt bei bestehenden Vereinbarungen ab 01.01.2022. In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.