Selbstständige und Freiberufler können sich – unabhängig von ihrem Einkommen – für die private Krankenvollversicherung entscheiden. Bei Angestellten muss das Einkommen für den Wechsel in die PKV über der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze von 64.350 € in 2022 liegen (entspricht einem Monatsgehalt von 5.362,50 € bei 12 Gehältern).
Bei der Hallesche können Sie aus vier Tarifen wählen:
Aber ganz gleich, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Sie profitieren vom hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis der Hallesche.
Tarif PRIMO.SB 2 Z
für eine 35-jährige Person
100 % bei Wahl der "plus-Stufe"
(2-Bettzimmer/Privatarzt)
75 %
bis 2.000 € Rechnungsbetrag,
darüber hinaus 100 %
80 %
zusammen mit Heilmittel
bis insgesamt 1.350 €, darüber 100 %
80 %
zusammen mit Arznei- und Verbandmittel
bis insgesamt 1.350 €, darüber 100 %
75 %
bis 1.000 € Rechnungsbetrag pro Jahr
Alle Selbstständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigten und Studenten – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.
Als Arbeitnehmer/in steht Ihnen der Weg in die "Private" offen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen im Jahr 2022 über der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 € liegt. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies 5.362,50 €, bei 13 Monatsgehältern 4.950 € und bei 14 Monatsgehältern 4.596,43 €.
Sofern Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzungen für den Wechsel: Ihr Einkommen muss auch über der Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres liegen.
Wenn Sie nicht oder noch nicht in die PKV wechseln können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch unterschiedliche Zusatzversicherungen zu ergänzen. So können Sie sich zum Beispiel mit unserem Optionstarif den späteren Wechsel in eine Vollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – sichern.